Auch das Interesse der Stadtgemeinde Salzburg an der Reinhaltung des Fuschlsees wird im Hinblick auf eine künftige Trinkwasserentnahme als rechtliches Interesse anerkannt.
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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Auch das Interesse der Stadtgemeinde Salzburg an der Reinhaltung des Fuschlsees wird im Hinblick auf eine künftige Trinkwasserentnahme als rechtliches Interesse anerkannt.