Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Interessen der Gemeinden Oberhofen am Irrsee, Köstendorf, Neumarkt am Wallersee, Straßwalchen, Lengau und Munderfing an dem anzustrebenden ausgeglichenen Wasserhaushalt werden im Sinne des als rechtliche Interessen anerkannt.