Im Einzugsgebiet des Hainbaches ist nach den Grundsätzen einer modernen Wasserwirtschaft unter Berücksichtigung der bis 4 dieser Verordnung ein ausgeglichener Wasserhaushalt herzustellen und beizubehalten.
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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Im Einzugsgebiet des Hainbaches ist nach den Grundsätzen einer modernen Wasserwirtschaft unter Berücksichtigung der bis 4 dieser Verordnung ein ausgeglichener Wasserhaushalt herzustellen und beizubehalten.