Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit der Umlegung gemäß gilt die Salzachtal Straße zwischen Straßenkilometer 44,415 und Straßenkilometer 45,665 im Verlauf der "Salzburger Straße", der "Bahnhofstraße", dem "Franz-Mohshammer-Platz" und der "Gasteiner Straße" als Landesstraße B aufgelassen.