Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kundmachung

Das Fahrverbot gemäß wird ab 1. Juli 2016 auf der A1 West Autobahn in Fahrtrichtung Salzburg bei der Anschlussstelle Enns Ost, nach Rampe 1 bei km 155,087 und in Fahrtrichtung Wien beim Knoten Haid, nach Rampe 4 bei km 175,220 sowie im Bereich aller Einfahrten durch Verkehrszeichen „Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit über 3,5 t Gesamtgewicht“ gemäß , BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 88/2014, mit der Zusatztafel „IG-L Euro 0 bis II“ kundgemacht.

(Anm: LGBl. Nr. 87/2015)