Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Landschaftspflegeplan

Gemäß werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,

1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 5 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten

Tabelle 5

Bezeichnung des Lebensraums

Pflegemaßnahmen

3260

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik, Sicherung und Entwicklung des typgemäßen Nährstoffhaushalts im Gewässer; Erhalt oder Förderung naturnaher, lückiger Laubholz-Ufergehölzsäume

6230*

Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden

Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts oder extensive Beweidung; Freihaltung von Gehölzen und randlicher Beschattung; Erhalt der lokalen Standortbedingungen, insbesondere der Hydrologie, im Bestand und im Umfeld; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich)

6510

Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

Bewirtschaftung in Form einer in der Regel zweimaligen Mahd und allenfalls einmaliger Wirtschaftsdüngergabe, Entfernung des Mähguts

6520

Berg-Mähwiesen

Bewirtschaftung in Form einer zweimaligen Mahd und allenfalls einmaliger Wirtschaftsdüngergabe, Entfernung des Mähguts

7140

Übergangs- und Schwingrasenmoore

Sicherung oder Wiederherstellung der moortypischen, ungestörten Hydrologie und Trophie (Verschließen von Entwässerungsgräben, Förderung der typgemäßen Hochmoorvegetation); Freihalten von Betritt und Beweidung mit Weidetieren; fakultative einmalige späte Mahd mit Entfernung des Mähguts und/oder Gehölzentfernung

91D0*

Moorwälder

Sicherung oder Wiederherstellung der moortypischen, ungestörten Hydrologie und Trophie (Verschließen von Entwässerungsgräben); Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze

und

2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 6 genannten Pflanzenart zu gewährleisten

Tabelle 6

Bezeichnung der Art

Pflegemaßnahmen

4094*

Böhmischer Enzian

(Gentianella bohemica)

Sicherstellung einer extensiven Flächenbewirtschaftung ohne Düngung (eine bis maximal zwei Nutzungen pro Jahr durch extensive Beweidung und/oder Mahd, wobei gilt: keine Mahd während der Blüte- bzw. Samenreifezeit [Mitte Juni bis Mitte Oktober]; zweite Mahd oder Nachbeweidung frühestens nach der Samenreife im Herbst)