Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzzweck

(1) Schutzzweck des Vogelschutzgebiets „Wiesengebiete im Freiwald“ () ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands

1. der in der Tabelle 1 angeführten Vogelarten des Anhangs I der „Vogelschutz-Richtlinie“ () und deren Lebensräume

Tabelle 1

Codebezeichnung

Bezeichnung der Art

Beschreibung des Lebensraums

A122

Wachtelkönig

(Crex crex)

Wüchsige frische bis feuchte, deckungsreiche Wiesen oder Wiesenbrachen mit später Mahd

A246

Heidelerche

(Lullula arborea)

Aufgelichtete Wälder, Übergangslebensräume von Wald zu Offenland, warme Kuppenlagen mit einzelnen Bäumen und Sträuchern, kurzrasige oder vegetationsarme Flächen

A338

Neuntöter

(Lanius collurio)

Einzelgebüsche oder Gebüschhecken, bevorzugt Dornsträucher, Gelände mit Aussichtswarten und Sitzwarten; in niederschlagsreichen Gebieten höhere Anteile an offenem Boden, Wegen und niedrigwüchsig oder lückig bewachsene Grünlandflächen

A876

Birkhuhn

(Lyrurus tetrix)

Offenes Gelände mit Baumgruppen oder im Übergang zu lichten gut strukturierten Waldflächen, Lichtungen, besonders extensiv genutzte, oft feuchte Magerwiesen und reichhaltige Zwergstrauch- und Krautvegetation, lichter Baumbestand vor allem aus Birke und Kiefer

und

2. der in der Tabelle 2 angeführten, im Gebiet regelmäßig auftretenden Zugvogelarten und deren Lebensräume

Tabelle 2

Codebezeichnung

Bezeichnung der Art

Beschreibung des Lebensraums

A113

Wachtel

(Coturnix coturnix)

Offene Kulturlandschaft mit Wiesen, Brachen und verschiedenen Feldfrüchten, besonders teilweise extensiv genutzte Wiesenflächen

A153

Bekassine

(Gallinago gallinago)

Feuchte bis nasse Grünlandflächen mit hohem Grundwasserstand und hoher, Deckung bietender, aber nicht zu dicht stehender Vegetation

A257

Wiesenpieper

(Anthus pratensis)

Spät gemähte, frische bis feuchte Wiesen mit einzelnen erhöhten Warten, feuchte Böden mit stark strukturierter, deckungsreicher Gras- und Krautvegetation

A275

Braunkehlchen

(Saxicola rubetra)

Spät gemähte, extensiv genutzte Frisch- und Feuchtwiesen oder Brachen mit ausreichendem Wartenangebot

A290

Feldschwirl

(Locustella naevia)

Größere, wüchsige Waldlichtungen bzw. unterschiedliche Lebensräume mit dichter Krautschicht in Bodennähe und reich strukturierter Krautschicht mit Vertikalelementen und oft niedrigen Gehölzpflanzen, besonders krautreiche Feuchtwiesen

(2) Schutzzweck des als „Wiesengebiete im Mühlviertel“ bezeichneten Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung () ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands

1. der in der Tabelle 3 angeführten natürlichen Lebensräume des Anhangs I der „FFH-Richtlinie“ ()

Tabelle 3

Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung eines prioritären natürlichen Lebensraums mit einem „*“)

Bezeichnung des Lebensraums

3260

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

6230*

Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden

6510

Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

6520

Berg-Mähwiesen

7140

Übergangs- und Schwingrasenmoore

91D0*

Moorwälder

und

2. der in der Tabelle 4 angeführten Pflanzenart des Anhangs II der „FFH-Richtlinie“ () und deren Lebensraums

Tabelle 4

Codebezeichnung(Kennzeichnungeines prioritären natürlichen Lebensraums mit einem „*“) Bezeichnung der Art Beschreibung des Lebensraums 4094* Böhmischer Enzian(Gentianella bohemica) Traditionell bewirtschaftete bodensaure Borstgrasrasen in kühlen, feuchten Lagen (700 - 880 m Meereshöhe) mit Lücken in der Pflanzendecke (durch Viehtritt, Mahd) für Keimung und Entwicklung