Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Landschaftspflegeplan

Gemäß werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind, einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 2 genannten Tierart zu gewährleisten

Tabelle 2

Bezeichnung der Art

Pflegemaßnahmen

1324

Mausohr

(Myotis myotis)

Erhalt des störungsarmen Dachstuhls in der gegenwärtigen für die Art geeigneten Form