Bezeichnung
Die „Wallfahrtskirche Maria Schmolln“ in der Gemeinde Maria Schmolln (offizielle Gebietskennziffer AT3150000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 21. Jänner 2021 () Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ () und wird als „Europaschutzgebiet ,Wallfahrtskirche Maria Schmolln‘“ bezeichnet.
