Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezeichnung

Die „Schluchtwälder der Steyr- und Ennstaler Voralpen“ in den Gemeinden Gmunden, Ebensee, Scharnstein, Grünburg, Oberschlierbach, Micheldorf, Hinterstoder, Klaus an der Pyhrnbahn, Spital am Pyhrn, Molln, Großraming, Losenstein, Reichraming, Ternberg und Weyer (offizielle Gebietskennziffer AT3138000) sind gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 2. Februar 2024 () Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ () und werden als „Europaschutzgebiet ‚Schluchtwälder der Steyr- und Ennstaler Voralpen‘“ bezeichnet.