Erlaubte Maßnahmen
Die im der Verordnung, mit der die „Radinger Moorwiesen“ in der Gemeinde Roßleithen als Naturschutzgebiet festgestellt werden, LGBl. Nr. 93/2024, festgelegten erlaubten Eingriffe führen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001.
