Aufgaben des Vorsitzenden
Der Vorsitzende führt den Vorsitz im Beirat für Sozialplanung (Beirat). Dem Vorsitzenden obliegt die Einberufung der Sitzungen, die Festsetzung der Tagesordnung und die Leitung der Beratungen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufgaben des Vorsitzenden
Der Vorsitzende führt den Vorsitz im Beirat für Sozialplanung (Beirat). Dem Vorsitzenden obliegt die Einberufung der Sitzungen, die Festsetzung der Tagesordnung und die Leitung der Beratungen.