Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Aufgaben des Vorsitzenden

Der Vorsitzende führt den Vorsitz im Beirat für Sozialplanung (Beirat). Dem Vorsitzenden obliegt die Einberufung der Sitzungen, die Festsetzung der Tagesordnung und die Leitung der Beratungen.