Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 31. August 2018, LGBl. Nr. 68/2018, außer Kraft, sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich bis zu diesem Zeitpunkt ereignet haben.