Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Landschaftspflegeplan

Gemäß werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,

1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 3 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten

Tabelle 3

Bezeichnung des Lebensraums

Pflegemaßnahmen

3140

Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen

Sicherung und Entwicklung des nährstoffarmen Gewässerzustands; Renaturierung von Uferbereichen (zB Herstellen von naturnahen Flachwasserbereichen)

6410

Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)

Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts; Freihaltung von Gehölzen und randlicher Beschattung; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich); Sicherung der für die Bewirtschaftung erforderlichen hydrologischen Rahmenbedingungen

7230

Kalkreiche Niedermoore

Sicherung oder Wiederherstellung der moortypischen, ungestörten Hydrologie und Trophie (Verschließen von Entwässerungsgräben, Förderung der typgemäßen Moorvegetation); extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts; Freihalten von Betritt und Beweidung durch Weidetiere; fakultative Gehölzentfernung

und

2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 4 genannten Pflanzenart zu gewährleisten.

Tabelle 4

Bezeichnung der Art

Pflegemaßnahmen

1393

Firnisglänzendes Sichelmoos

(Hamatocaulis vernicosus)

Verhinderung von Entwässerung und erhöhtem Nährstoffeintrag. Pflegemaßnahmen (Mahd mit Entfernen des Mahdgutes, Verhinderung von Gehölzaufwuchs). Einrichtung von extensiv genutzten Pufferzonen zu intensiv bewirtschafteten Flächen.