Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Landschaftspflegeplan

Gemäß werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,

1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 3 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten

Tabelle 3

Bezeichnung des Lebensraums

Pflegemaßnahmen

8150

Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas

Nutzungsfreier Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik

8220

Silikatfelsen mit Felsspaltenvege-tation

Nutzungsfreier Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik

9110

Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Verlängerung der Umtriebszeit; Belassen von Altholz sowie von liegendem und stehendem (vor allem starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze

9130

Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Verlängerung der Umtriebszeit; Belassen von Altholz sowie von liegendem und stehendem (vor allem starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze

9170

Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz sowie von liegendem und stehendem (vor allem starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Nutzung in Form kürzerer Umtriebszeit (40 - 80 Jahre) auf ausgewählten Flächen

9180*

Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz sowie von liegendem und stehendem (vor allem starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze

91E0*

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz sowie von liegendem und stehendem (vor allem starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit (ausgenommen Grauerlenauen); Nutzung von Grauerlenauen in Form kürzerer Umtriebszeit (40 - 80 Jahre) auf ausgewählten Flächen

und

2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 4 genannten Tierarten zu gewährleisten

Tabelle 4

Bezeichnung der Art

Pflegemaßnahmen

1163

Koppe

(Cottus gobio)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Herstellung der Durchgängigkeit im Hauptfluss und in die Zubringer; Renaturierung von Uferbereichen (zB durch das Herstellen von naturnahen Flachwasserbereichen)

1308

Mopsfledermaus

(Barbastella barbastellus)

Erhalt naturnaher Laubmischwälder; Sicherung von Quartieren in abstehender Rinde oder in Stammanrissen von Bäumen; Erhalt des bekannten Winterquartiers

1324

Großes Mausohr

(Myotis myotis)

Erhalt unterwuchsfreier bzw. unterwuchsarmer Laub- und Mischwälder sowie von Wiesenflächen; Erhalt des bekannten Winterquartiers

1355

Fischotter

(Lutra lutra)

Erhalt naturnaher Gewässerabschnitte und Kleingewässer; Erhalt und Förderung eines guten Fischbestandes; Anlage von Kleingewässern für Amphibien

6199*

Spanische Flagge

(Euplagia quadripunctaria)

Erhalt lichter, feuchter Laub- und Mischwälder mit Lichtungen, Wegrändern, buschreichen Hängen mit Schlagfluren und Vorwaldgehölzen mit Wasserdost