Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezeichnung

Das Gebiet „Böhmerwald und Mühltäler“ (offizielle Gebietskennziffer AT3121000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 7. Februar 2025 () Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ () und wird als „Europaschutzgebiet ‚Böhmerwald und Mühltäler‘“ bezeichnet.