Bezeichnung
Das Gebiet „Böhmerwald und Mühltäler“ (offizielle Gebietskennziffer AT3121000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 7. Februar 2025 () Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ () und wird als „Europaschutzgebiet ‚Böhmerwald und Mühltäler‘“ bezeichnet.
