Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzzweck

Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Frankinger Moos“ () ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der in der Tabelle 1 angeführten, im Gebiet regelmäßig auftretenden Zugvogelarten und deren Lebensräume.

Tabelle 1

Codebezeichnung

gemäß der „Vogelschutz- Richtlinie“

Bezeichnung der Art

Beschreibung des Lebensraums

A142

Kiebitz

(Vanellus vanellus)

Große offene Landschaften mit Wiesen und Feuchtgebieten

A153

Bekassine

(Gallinago gallinago)

Feuchte bis nasse ebene Flächen in offener Landschaft mit deckungsreicher, aber nicht zu dichter Vegetation aus Süß- und Sauergräsern, Zwergsträuchern und kleinen Büschen; Moore, Verlandungszonen, Feuchtwiesen und Feuchtflächen im Kulturland; Flachwasserzonen und Feinsedimentbänke größerer Gewässer

A160

Großer Brachvogel

(Numenius arquata)

Offene, magere, extensiv genutzte, teilweise feuchte Grünlandbereiche wie Streuwiesen, Niedermoore und Hochmoorflächen; Flachwasserzonen und Sedimentbänke größerer Gewässer

A256

Baumpieper

(Anthus trivialis)

Offenes oder halboffenes Gelände mit Grünland, hohen Singwarten in Form von einzelnen oder locker stehenden Bäumen und Sträuchern sowie gut ausgebildeter Krautschicht mit Freiflächen