Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*)

(1) Dem Verwaltungsausschuß gehören 12 Mitglieder an, die sich auf die verbandsangehörigen Gemeinden wie folgt aufteilen:

Gemeinde Au

5 Mitglieder

Gemeinde Damüls

1 Mitglied

Gemeinde Schnepfau

1 Mitglied

Gemeinde Schoppernau

3 Mitglieder

Gemeinde Schröcken

1 Mitglied

Gemeinde Warth

1 Mitglied

(2) Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmann zu bestellen.

(3) Die auf die einzelnen verbandsangehörigen Gemeinden entfallenden Mitglieder und Ersatzmänner des Verwaltungsausschusses sind von den Gemeindevertretungen jeweils auf die Dauer der Funktionsperiode der Gemeindevertretung zu bestellen.

(4) Der Verwaltungsausschuß hat aus seiner Mitte einen Obmann und einen Obmannstellvertreter zu wählen.

*) Fassung LGBl.Nr. 42/1985