Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Den nicht durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes gedeckten Aufwand für die Errichtung des Krankenhauses und Altersheimes haben die verbandsangehörigen Gemeinden nach folgendem Verteilungsschlüssel zu tragen:

Gemeinde Au

53,0 %

Gemeinde Damü1s

6,5 %

Gemeinde Schnepfau

6,5 %

Gemeinde Schoppernau

27,0 %

Gemeinde Schröcken

4,0 %

Gemeinde Warth

3,0 %

*) Fassung LGBl.Nr. 42/1985