Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Die Medaillen gehen in den Besitz und das Eigentum der ausgezeichneten Person über.

(2) Über die erfolgte Verleihung wird der Person, in deren Besitz und Eigentum die Medaille übergeht, eine Verleihungsurkunde ausgefolgt.