Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwirklichung

(1) Die Gemeinden haben die regionale Grünzone gemäß im Flächenwidmungsteil des Flächenwidmungsplans unter Verwendung der folgenden Signatur ersichtlich zu machen:

Grünzone

Regionale Grünzone gemäß dem regionalen Raumordnungsprogramm für die Region Wels-Grieskirchen

Schwarze Schraffur, 45° geneigt, Farbe entsprechend der Widmung

(2) Die Gemeinden haben die regionale Grünzone im Grundlagenplan zur Freiraumstruktur im örtlichen Entwicklungskonzeptteil des Flächenwidmungsplans ersichtlich zu machen.