Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Großpetersdorf vom 20. März 2019, Zahl: 120-2/St-2019, mit der ein Fahrverbot auf dem Zufahrtsweg zum Schulgebäude an Schultagen in der Zeit vom 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr (ausgenommen Zustelldienste) verfügt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.