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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 34/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes Nr. 83/2016, in Verbindung mit § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung des Gesetzes Nr. 18/2019, wird verordnet:

Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Großpetersdorf vom 20. März 2019, Zahl: 120-2/St-2019, mit der ein Fahrverbot auf dem Zufahrtsweg zum Schulgebäude an Schultagen in der Zeit vom 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr (ausgenommen Zustelldienste) verfügt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.