Die Feuerwehrmedaille darf an Personen, die wegen eines Verbrechens oder wegen eines aus Gewinnsucht begangenen oder gegen die Sittlichkeit verstoßenden Vergehens als vorbestraft gelten, nicht verliehen werden.
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Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Feuerwehrmedaille darf an Personen, die wegen eines Verbrechens oder wegen eines aus Gewinnsucht begangenen oder gegen die Sittlichkeit verstoßenden Vergehens als vorbestraft gelten, nicht verliehen werden.