Sturmläuten
Für die Warnung und Alarmierung mit Kirchenglocken ist folgendes Signal zu verwenden:
Sturmläuten in der Dauer von mindestens 20 Minuten.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Sturmläuten
Für die Warnung und Alarmierung mit Kirchenglocken ist folgendes Signal zu verwenden:
Sturmläuten in der Dauer von mindestens 20 Minuten.