Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausnahmen von der Bewilligungspflicht

Von der Bewilligungspflicht nach des Spielapparategesetzes ausgenommen sind:

a) Pfeilwurfsportgeräte,

b) Tischfußballspielgeräte,

c) Tischkegelbahnen,

d) Tisch-Airhockeygeräte.