Die Verordnung über die Anpassung von Landesraumplänen für Einkaufszentren, LGBl.Nr. 50/2006, in der Fassung LGBl.Nr. 10/2008, Nr. 57/2008 und Nr. 62/2008, wird wie folgt geändert:
a) Im entfällt die lit. g; die bisherigen lit. h bis m werden als lit. g bis l bezeichnet;
b) im wird der Ausdruck „, d, g, h und m“ durch den Ausdruck „, d, g und l“ ersetzt.
