Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Bregenz wird für zulässig erklärt auf Grundstücken, soweit diese

a) innerhalb der im Lageplan des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, Zahl VIIa - 158.16-1, vom 15.7.2002, Maßstab 1:5000*), in dunkler Farbe ersichtlich gemachten Grenze liegen, und

b) als Kerngebiete, Mischgebiete oder Betriebsgebiete Kategorie I gewidmet sind.

Beachte: *) Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Vorarlberger Landesregierung, in der Bezirkshauptmannschaft Bregenz sowie im Amt der Landeshauptstadt Bregenz während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.