Bescheinigung der Eignungsprüfung
Der Schilehrerverband hat das Ergebnis der Eignungsprüfung zu bescheinigen und hiervon die Landesregierung zu benachrichtigen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Bescheinigung der Eignungsprüfung
Der Schilehrerverband hat das Ergebnis der Eignungsprüfung zu bescheinigen und hiervon die Landesregierung zu benachrichtigen.