Den Gemeindebediensteten wird zu den Monatsbezügen eine Teuerungszulage im Ausmaß von 2,1 % gewährt.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Den Gemeindebediensteten wird zu den Monatsbezügen eine Teuerungszulage im Ausmaß von 2,1 % gewährt.