Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entschädigung

Für die Teilnahme an den Sitzungen gebührt den Mitgliedern (Ersatzmitgliedern) des Kuratoriums, soweit sie weder Mitglieder der Landesregierung noch Landesbedienstete sind, der Ersatz der notwendigen Fahrtauslagen sowie eine Entschädigung in Höhe von 38 Euro je Sitzung, bei einer Dauer von über vier Stunden beträgt die Entschädigung 76 Euro.