*) Geschäftsführung
Die Geschäftsführung des Frauenpolitischen Forums obliegt der für Frauenfragen zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung.
*) Fassung LGBl.Nr. 117/2015, 19/2025
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Geschäftsführung
Die Geschäftsführung des Frauenpolitischen Forums obliegt der für Frauenfragen zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung.
*) Fassung LGBl.Nr. 117/2015, 19/2025