Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Geschäftsführung

Die Geschäftsführung des Frauenpolitischen Forums obliegt der für Frauenfragen zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung.

*) Fassung LGBl.Nr. 117/2015, 19/2025