Anbringen
Der Pistenwächter hat den Dienstausweis bzw. das Dienstabzeichen in Ausübung seines Berufes gut sichtbar (mit dem Lichtbild nach außen) auf seiner Kleidung im Brust- oder Oberarmbereich anzubringen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Anbringen
Der Pistenwächter hat den Dienstausweis bzw. das Dienstabzeichen in Ausübung seines Berufes gut sichtbar (mit dem Lichtbild nach außen) auf seiner Kleidung im Brust- oder Oberarmbereich anzubringen.