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LGBl.Nr. 37/2019*) ordnet an: Die Grundstücke GST-NRN 1007/2, 1007/4 und 1021, GB Fußach, sowie Teilflächen der Grundstücke GST-NRN 1692/3, 1007/1, 1007/3, 1006/2, 1008/1 und 1696/4, GB Fußach, die innerhalb der Grenzen liegen, die im Plan in der Anlage, einschließlich den Erläuterungen dazu, dargestellt sind, werden aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
*) Der Erläuterungsbericht samt Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung liegt im Amt der Landesregierung während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
