Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von Haftungsobergrenzen, LGBl. Nr. 39/2012, außer Kraft.