Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übernahme von Haftungen durch Gemeinden und Gemeindeverbände

Gemeinden und Gemeindeverbände dürfen eine Haftung nur dann übernehmen, wenn

a) sie befristet ist,

b) der Betrag, für den gehaftet wird, ziffernmäßig bestimmt ist, und

c) dadurch der Betrag nach nicht überschritten wird.