Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zeichnerische Darstellung

Die Waldregionen sind in der zeichnerischen Darstellung des Amtes der Landesregierung vom 28.02.2007, Zl. Va-4140*), im Maßstab 1:220000 dargestellt.

Beachte: *) Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften und allen Gemeinden während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf und kann unter www.vorarlberg.at digital eingesehen werden.