Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt Außerkrafttreten von Vorschriften

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Sicherheitsmaßnahmen für landwirtschaftliche Materialseilbahnen, LGBl.Nr. 21/1962, außer Kraft.