4. Abschnitt Außerkrafttreten von Vorschriften
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Sicherheitsmaßnahmen für landwirtschaftliche Materialseilbahnen, LGBl.Nr. 21/1962, außer Kraft.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Abschnitt Außerkrafttreten von Vorschriften
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Sicherheitsmaßnahmen für landwirtschaftliche Materialseilbahnen, LGBl.Nr. 21/1962, außer Kraft.