Erklärung
Die L 84 – Zelfastraße ist eine Landesstraße.
Weitere Inhalte
Die planliche Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz,
Dornbirn und Feldkirch sowie den Gemeindeämtern Schruns und Tschagguns während der Amtsstunden zur
allgemeinen Einsicht auf.
