Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschützte Magerwiesen

(1) Die in der zeichnerischen Darstellung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 2.5.1991, Zl. IVe-142/32*), ausgewiesenen Grundflächen im Ortsteil Böden in Innerbraz sind nach dieser Verordnung als Magerwiesen zu erhalten. Sie sind als "Bödener Magerwiesen" in das Naturschutzbuch einzutragen.

(2) Die geschützten Magerwiesen umfassen die Gpn. Nr. 338/1 (teilweise), 339, 340/1, 362, 363 (teilweise), 366/1, 366/2, 367/1, 368 (teilweise), 370/1, 371/1 (teilweise), 372/1 (teilweise), 385, 391 (teilweise), 392 (teilweise), 394/1 (teilweise), 394/2, 397 (teilweise), 398 (teilweise) und 399 (teilweise) der KG. Innerbraz.

Beachte: *) Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und im Gemeindeamt Innerbraz während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.