Feststellung des Sprachförderbedarfs nicht angemeldeter Kinder
Die Feststellung des Sprachförderbedarfs von Kindern, die nicht zum Besuch einer Kindergartengruppe angemeldet sind (§ 25 KBBG), hat sich insbesondere auf die Bereiche Spontansprache, Sprachverständnis, Sprachproduktion, Wortschatz, Laut- u. Begriffsbildung sowie Grammatik zu beziehen. Sie ist in der Regel von einer pädagogischen Fachkraft gemäß § 16 Abs. 2 oder 3 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes durchzuführen und hat mithilfe eines standardisierten Verfahrens zu erfolgen. Sie erfolgt mit einem von der Landesregierung zugelassenen Erhebungsinstrument.
