Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bildungsbereiche

Im Rahmen einer ganzheitlichen und vernetzten (interessensorientierten und geschlechtssensiblen) Bildungsarbeit sind bei der Begleitung und Förderung der Kinder insbesondere folgende Bildungsbereiche zu beachten:

a) Emotionen und soziale Beziehungen: Identität, Vertrauen und Wohlbefinden sowie Kooperation und Konfliktkultur,

b) Ethik und Gesellschaft: Werte, Diversität, Inklusion sowie Partizipation und Demokratie,

c) Sprache und Kommunikation: Sprache und Sprechen, verbale und nonverbale Kommunikation, Literacy sowie Informations- und Kommunikationstechnologien,

d) Bewegung und Gesundheit: Körper und Wahrnehmung, Bewegung sowie Gesundheitsbewusstsein,

e) Ästhetik und Gestaltung: Kultur und Kunst sowie kreativer Ausdruck und

f) Natur und Technik: Natur und Umwelt, Technik sowie Mathematik.