Allgemeines
Diese Verordnung regelt Näheres zur Bildungs- und Betreuungsarbeit in Kleinkind- und Kindergartengruppen; für Schulkindgruppen gelten die bis 3, 4 und 5 Abs 1.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
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Diese Verordnung regelt Näheres zur Bildungs- und Betreuungsarbeit in Kleinkind- und Kindergartengruppen; für Schulkindgruppen gelten die bis 3, 4 und 5 Abs 1.