Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Schulliegenschaft

(1) Die Schulliegenschaft mit Schulgebäude und -einrichtung der Neuen Mittelschule Großes Walsertal steht im Eigentum der Gemeinde Blons.

(2) Die Gemeinde Blons stellt die Schulliegenschaft mit Schulgebäude und -einrichtung dem Gemeindeverband gegen ein angemessenes Mietentgelt zur Verfügung. Hierüber ist ein gesonderter Bestandsvertrag abzuschließen.

*) Fassung LGBl.Nr. 54/2018