Betriebsaufwand
Die Beiträge der verbandsangehörigen Gemeinden zu dem durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes nicht gedeckten Betriebsaufwand für die Hauptschule Sulz-Röthis sind jährlich in der Weise zu ermitteln, dass der Betriebsaufwand durch die Gesamtzahl der Schüler aus den verbandsangehörigen Gemeinden geteilt und die sich ergebende Kopfquote mit der Zahl jener Schüler vervielfacht wird, die in den verbandsangehörigen Gemeinden den ordentlichen Wohnsitz haben. Für die Ermittlung der Schülerzahl ist der Stand der Schüler am 1. Februar des Abrechnungsjahres maßgebend.
Beachte: Gemäß Art. 151 Abs. 9 B-VG in der Fassung des BVG BGBl. Nr. 504/1994 ist der Begriff "ordentlicher Wohnsitz" mit Wirkung vom 1.1.1996 durch "Hauptwohnsitz" zu ersetzen.
