Auflösung des Gemeindeverbandes
Bei einer Auflösung des Gemeindeverbandes ist dessen Vermögen auf die einzelnen Mitglieder im Verhältnis ihrer Beteiligung an den Kosten im Sinne des aufzuteilen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Auflösung des Gemeindeverbandes
Bei einer Auflösung des Gemeindeverbandes ist dessen Vermögen auf die einzelnen Mitglieder im Verhältnis ihrer Beteiligung an den Kosten im Sinne des aufzuteilen.