Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwaltung

(1) Die zur Besorgung der Geschäfte des Gemeindeverbandes erforderlichen Kanzlei- und Sitzungsräume hat die Gemeinde Sulz kostenlos zur Verfügung zu stellen.

(2) Das Verwaltungsjahr fällt mit dem Rechnungsjahr der Gemeinden zusammen.