Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Allgemeines

(1) Die Gemeinden Sulz und Röthis bilden einen Gemeindeverband als gesetzlichen Schulerhalter der Hauptschule Sulz-Röthis in Sulz.

(2) Der Gemeindeverband führt die Bezeichnung “Schulerhalterverband Hauptschule Sulz-Röthis“ und hat seinen Sitz in Sulz.