Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Schulliegenschaft

(1) Die Schulliegenschaft mit Schulgebäude und -einrichtung der Hauptschule Innerbraz steht im Eigentum der Gemeinde Innerbraz.

(2) Die Gemeinde Innerbraz stellt die Schulliegenschaft mit Schulgebäude und -einrichtung dem Gemeindeverband gegen ein angemessenes Mietentgelt zur Verfügung. Hierüber ist ein gesonderter Bestandvertrag abzuschließen.