Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auflösung des Gemeindeverbandes

Bei einer Auflösung des Gemeindeverbandes ist dessen Vermögen auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden entsprechend ihrer Beteiligung am Investitionsaufwand im Sinne des aufzuteilen.