Auflösung des Gemeindeverbandes
Bei einer Auflösung des Gemeindeverbandes ist dessen Vermögen auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden entsprechend ihrer Beteiligung am Investitionsaufwand im Sinne des aufzuteilen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Auflösung des Gemeindeverbandes
Bei einer Auflösung des Gemeindeverbandes ist dessen Vermögen auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden entsprechend ihrer Beteiligung am Investitionsaufwand im Sinne des aufzuteilen.